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1. Allgemeines

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise und Versand

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten wenn nichts anderes vereinbart ist ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll und Einfuhrabgaben. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandkosten werden anteilig, pauschal berechnet:

Rechnungsbetrag bis 150 € = 6,10 €
Rechnungsbetrag über 150 € = portofrei

Bei Erhöhung der Transportkosten werden die Gebühren angeglichen. Durch uns verursachte Teilsendungen sind portofrei.

3. Lieferung und Abnahme

Lieferungen werden so weit wie möglich termingerecht aus geführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden. Angemessene Teilsendungen sind zulässig.

4. Gewährleistung

Beanstandungen irgend welcher Art sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 10 Tage nach Erhalt der Ware beim Verkäufer geltend zu machen. Geringe Abweichungen, insbesondere in der Qualität, Ausführung, Stärke, Oberfläche und Farbe behält sich der Verkäufer vor, wenn sie materialbedingt oder aus technischen Gründen unvermeidbar sind und werden nicht als Reklamation anerkannt. Für Farbechtheit kann keine Ga rantie übernommen werden. Liegt ein erheblicher Mangel der gelieferten Ware vor und hat der Käufer rechtzeitig gerügt, so ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder die mangelhafte Ware zurückzunehmen und Ersatz zu liefern. Der Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Solange sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug befindet, ist der Verkäufer weder zur Nachbesserung, noch zur Ersatzlieferung verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nicht geltend machen. Für unerkennbare Mängel wird eine Haftung nicht übernommen. Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen, die aus Fehlern oder Mängel der Erzeugnisse des Verkäufers entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung. Bei Rücksendungen ist das Einverständnis des Verkäufers vor der Absendung einzuholen; auch haben Rücksendungen spesenfrei zu erfolgen. Auch für mündliche Verhandlungen und Rücksprachen über Lieferbeanstandungen, wie Mängelrügen usw., ist nur der Wortlaut der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers maß gebend. Abweichende mündliche Abreden sind gegenstandlos.

5. Nachlieferungsfrist

Der Verkäufer hat unter allen Umständen Anspruch auf eine vom Käufer zu setzende angemessene Nachlieferungsfrist, die mindestens 4 Wochen beträgt. Diese Frist muss ausdrücklich schriftlich durch den Käufer erfolgen. Sie läuft erst vom Eingang dieser Mitteilung beim Verkäufer an und tritt keinesfalls selbsttätig in Kraft. Wenn es dem Verkäufer nicht möglich ist, die ihm zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Arbeitskräfte, Rohstoffe oder Halbfabrikate fristgemäß zu beschaffen und infolgedessen die vereinbarte Lieferfrist um 3 Monate überschritten wird, steht beiden Vertragsteilen das Recht zu, vom Ver trag zurückzutreten. Zu einer Schadensersatzleistung und/oder Ersatzleistung für entgangenen Gewinn ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Für alle Lieferungen bleibt die Liefermöglichkeit ausdrücklich vorbehalten. Höhere Gewalt, insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Verkehrshindernisse oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse entbinden die Lieferfirma von der Lieferpflicht. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder mangelnder Liefermöglichkeit, gleich aus weichem Grunde, sind ausgeschlossen.

6. Zahlung

Innerhalb von 7 Tagen mit 3% Skonto
Innerhalb von 15 Tagen mit 2% Skonto
Innerhalb von 30 Tagen netto

Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Bei Wechselzahlung hat der Käufer die Wechselkosten, insbesondere Diskont und Inkassospesen zu tragen

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung oder Einlösung von Wechseln unser Eigentum. Unbezahlte Ware darf weder verpfändet noch übereignet werden. Bei Wiederverkauf der Ware gelten die daraus entstehenden Forderungen an Dritte bis zur Höhe unseres Guthabens als vorbehaltlos an uns abgetreten.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Lieferungsvertrag entstehenden Pflichten bzw. Rechtsstreitigkeiten - auch für Scheck und Wechselklagen - ist Heilbronn. Bei Lieferungen im Ausland gilt deutsches Recht.

9. Unwirksamkeit von Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Mai 2014

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